Antrag zur Minderung der Heizkosten SG Eschershausen

Gemeinsamer Antrag der Gruppen CDU/UWG und FUG/Grüne im Samtgemeinderat Eschershausen für den Ausschuss für Zukunftsentwicklung und kommunale Zusammenarbeit am 17.06.2008

Betreff:
Minderung der Heizungskosten in öffentlichen Gebäuden in der Samtgemeinde

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen zur Reduzierung der Heizungskosten in samtgemeindeeigenen Gebäuden zu ergreifen. Dabei ist das Hauptaugenmerk auf die Heizungspumpendimensionierung und die Regelungstechnik zu richten.
Um die direkten Investitionskosten zu minimieren, sollen vorzugsweise Angebote eingeholt werden, die Contracting-Modelle berücksichtigen.
Die Ergebnisse der Maßnahmen werden dokumentiert und in Form einer Broschüre allen Haushalten der Samtgemeinde zur Nachahmung empfohlen.

Problembeschreibung/Begründung/Finanzierung:
Aufgrund der immer stärker steigenden Energiepreise wird der Samtgemeindehaushalt zunehmend durch die Kosten für die Heizungsanlagen in den samtgemeindeeigenen Gebäuden belastet. Es bestehen verschiedene Möglichkeiten zur Reduzierung dieser Kosten, wie z.B. zusätzliche Wärmedämmung oder Einbau effizienterer Heizungsanlagen, die jedoch durch hohe Investitionskosten gekennzeichnet sind. Preiswertere und höchst effektive Maßnahmen stellen hingegen die Optimierung der Heizungspumpen sowie der Regelungstechnik durch Anpassung der Dimensionierung und Steuerung an den tatsächlichen Bedarf dar. Durch derartige Maßnahmen sind leicht über 50% der Heizungskosten in einem Gebäude einzusparen ohne zusätzliche bauliche Maßnahmen wie Wärmedämmung oder Neueinbau einer kompletten Heizungsanlage. Die folgenden Beispiele sollen dies verdeutlichen:
Grundschule Moringen (4.400 m²):
vor Erneuerung der Heizungsregler: 755 MWh/a
nach Erneuerung der Heizungsregler: 340 MWh/a
CO2-Ausstoß vorher: 220.000 kg/a
CO2-Ausstoß nachher: 82.000 kg/a
Minderung der Heizkosten: 35.000 €/a
(nur durch Austausch der Regler)
Investitionskosten: 200.000 €
Amortisationszeit: < 6 Jahre

Schulzentrum Bad Gandersheim (7.500 m²):
vor Austausch der Heizungspumpen: 840 MWh/a
nach Austausch der Heizungspumpen: 340 MWh/a
CO2-Ausstoß nachher: 1/25 des Vorwerts
Minderung der Heizkosten: 28.000 €/a
Investitionskosten: 230.000 €
Amortisationszeit: ca. 8 Jahre

(Quelle: Architekturbüro Sittig & Voges, Bovenden)

Die genannten Maßnahmen wurden bereits vor 2007 durchgeführt, als die Energiekosten noch deutlich niedriger lagen als heute.
Um den Samtgemeindehaushalt durch die auch hierfür notwendigen Investitionskosten nicht kurzfristig zu überlasten, wird empfohlen Angebote von Firmen einzuholen, die nach dem Contracting-Modell verfahren. Zur Erläuterung liegt diesem Antrag ein Anhang bei, der diese Thematik behandelt.
Durch solch ein Vorgehen würde der Samtgemeindehaushalt künftig durch geringere Heizungskosten spürbar entlastet, und die Samtgemeinde würde durch die sehr deutliche Reduktion der CO2-Emissionen einen nicht unerheblichen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten.
Die konkreten Ergebnisse sollten der Bevölkerung allgemein zugänglich gemacht werden, um so einen Anreiz zur Nachahmung auch im privaten Bereich zu bieten.

Einspar-Contracting (aus Wikipedia):

wird auch Energie-Einspar-Contracting oder Performance-Contracting genannt. Nach einer kostenlosen Grobanalyse, bei der bereits alle Gebäude begangen werden, erstellt der Contractor ein unverbindliches Angebot. Hierin sind eine Reihe von Maßnahmen mit einer vom Contractor garantierten Energieeinsparung vorgestellt. Geht der Contractingnehmer auf das Angebot ein, plant, baut, finanziert und betreibt (optional) der Contractor alle Maßnahmen die zur Erreichung der Energieeinsparung erforderlich sind. Als Gegenleistung erhält er dafür einen Teil der eingesparten Energiekosten, bis seine Aufwendungen für Finanzierung, Planung und Controlling – und auch sein Gewinn – bei Vertragsende abgegolten sind. Dabei kann die Finanzierung durch den Contractor erfolgen, oder durch den Auftraggeber durch einen Baukostenzuschuss in beliebiger Höhe gegen entsprechende Laufzeitverkürzung selber getragen werden.
Das Verfahren ist insbesondere für die energetische Überprüfung einer größeren Anzahl von Gebäuden geeignet. Ein bereits bestehendes oder im Aufbau befindliches Energiemanagement wird besonders durch diese Contractingform wirksam unterstützt. Kleinere Einzelgebäude, bei denen dringend Anlagentechnik saniert werden muss, Mustergebäude oder Pilotprojekte sind wegen Dauer und Aufwand des Verfahrens weniger geeignet.
Prinzipiell sind alle Maßnahmen aus dem Bereich der Gebäudetechnik denkbar. Grundsätzlich wird immer die Regelung der Anlagen meist zumindest mit einem Teil der Ventile und Pumpen ausgetauscht und auf eine zentrale Gebäudeleittechnik aufgeschaltet, um überhaupt ein sinnvolles Controlling zu ermöglichen. Weiterhin werden etwa in 50 % aller Fälle zumindest der Heizungsführungskessel mit ausgetauscht; in vielen Fällen wird auch die Verteilung erneuert.
Der Vorteil für den Contractingnehmer liegt in einer systematischen Optimierung des Gebäudebetriebs mit einer Zusammenführung der Gebäudeautomation zu einer zentralen Gebäudeleittechnik meist auf hohem technischen Niveau. In finanzieller Hinsicht verringern sich die Aufwendungen für Heizung und Regelung beträchtlich. Die Einsparungen stehen dem Auftraggeber nach der Vertragslaufzeit in voller Höhe zur Verfügung. Die eingebrachten Anlagen gehen mit Einbau nach BGB auf den Gebäudeeigentümer über.
Ein häufiger Vorwurf gegen das Einsparcontracting besteht darin, dass bei diesem Verfahren von dem Externen nur die wirtschaftlichsten Maßnahmen ausgesucht würden. Dieses „Rosinenpicken“ verhindere „Generalsanierungen“ oder „langfristige Lösungen“ und führe letztlich zur Unwirtschaftlichkeit des Verfahrens. Tatsächlich bestimmt sowohl bei der Eigenumsetzung wie bei Einsparcontractingprojekten eine vorher festzulegende Wirtschaftlichkeitsgrenze die Auswahl der Maßnahmen. Da sich bauliche Maßnahmen wie z. B. Fassadensanierungen oder Fenstererneuerungen nicht in der meist von beiden Seiten angestrebten Vertragslaufzeit von 10–15 Jahren amortisieren, gehören sie nicht zum Standardrepertoire eines Einsparcontractors. Möchte man das Maßnahmenpaket erweitern, können Sanierungszuschüsse bis zu einer Generalsanierung jede beliebige Umsetzungstiefe zeitgleich realisieren. Garantiert bleibt immer ein Einsparbetrag zur teilweisen Refinanzierung. Die Einsparungen gegenüber der Verbrauchsbasis der letzten Jahre werden auf die anlagen- und bautechnischen Maßnahmen aufgeteilt. Eine Betrachtung der Gesamtwirtschaftlichkeit muss schließlich hauptsächlich die mit anderen Verfahren vielleicht nicht gleichschnell und umfassend erreichbare Umsetzung von Einsparpotentialen bewerten. Besonders die aus finanziellen und personellen Gründen über viele Jahre gestreckte Eigenvornahme ist mit den entgangenen Einsparungen nebst Zinsen anzusetzen. Wegen der hohen Bonität bei gleichzeitigem Geldmangel wird diese Contractingart besonders in den kommunalen Gebietskörperschaften angewandt. Die Verbreitung gegenüber den anderen Contractingformen ist immer noch sehr gering; möglichlicherweise existieren vielfach Bedenken und Vorbehalte gegenüber den Risiken und Verfahrensweisen. Eine gute Hilfe bieten hier jedoch verschieden Leitfäden (Umweltbundesamt und Deutsche Energieagentur) die sowohl helfen anfängliche Skepsis zu überwinden als auch Wegweiser bei der öffentlichen Ausschreibung sein können.
Insgesamt ist besonders hervorzuheben, dass das Einsparcontracting häufig – und eigentlich zu Unrecht – immer nur als Finanzierungsinstrument betrachtet wird. Ein wesentlicher Aspekt ist insbesondere für Institutionen, die nicht das volle technische Wissen selber vorhalten können, einen Auftragnehmer direkt für die garantierte Energieoptimierung zu bezahlen. Nur bei dieser Contractingart liegt das Interesse des Auftragnehmers auch in der Realisierung eines wirtschaftlichen Betriebs der Anlagentechnik im Gesamtgebäude, da er ausschließlich mit dessen Nachweis seinen Gewinn erwirtschaften kann.


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