Ziegen und Zahlen

Zum Leserbrief „Keine zusätzliche Belastung“ vom 19. Februar 2008:

Statt über die Inhalte des umstrittenen Projekts einer Massenhaltung von Ziegen am Heidbrink öffentlich mit den Bürgerinnen und Bürgern zu diskutieren, versuchen die Spitzen von Samtgemeinderat Polle und Wasserverband Ithbörde mir wissentliche Falschbehauptungen zu unterstellen. Das weise ich entschieden zurück. Fakt ist, dass sich der potentielle Investor des Ziegenmassenstalls weigert, die notwendige Infrastruktur – sprich Abwassertransportleitung – selbst zu bezahlen. Wenn sich das zwischenzeitlich geändert hätte, würde mich das freuen. Der Förderantrag des Wasserverbandes an das Land spricht jedoch eine andere Sprache.

Die Kreisverwaltung Holzminden hat die Kosten der Pipeline durch die Weserlandschaft in einer Antwort auf eine schriftlichen Anfrage von mir im Frühjahr 2007 auf 2,3 Millionen geschätzt. Daraufhin teilte ich am 28. April 2007 in der verkürzt zitierten Pressemitteilung mit : „Ob für die Finanzierung der teuren Abwasserleitung der Investor oder der Wasserverband Ithbörde und damit die Gebührenzahler aufkommen, ist noch unklar. Bei einer Umlegung auf die Gebührenzahler allein in der Samtgemeinde Polle wären(!) das Kosten von über 500 Euro pro Einwohnerin und Einwohner.“

Da nun während der Koalitionsverhandlungen das Umweltministerium angekündigt hat, die Abwasserleitung mit 50 % der Kosten zu subventionieren und auch der Kreis maximal 150.000 Euro bereitgestellt hat und die Pipeline nun „nur“ noch 1,7 Millionen Euro kosten soll, fällt die Restsumme, die über Gebühren des Wasserverbandes Ithbörde bezahlt werden muss, natürlich geringer aus und könnte (nicht muss!) bei einer möglichen Pro-Kopf-Umrechnung die genannten 200 Euro betragen. 

Dass der Wasserverband Ithbörde nun erklärt, diese zusätzlichen Kosten über einen eigenen Gebührenhaushalt – ohne Belastung der jetzigen Gebührenzahler - abzurechnen, freut mich sehr und entspricht unserer alten Forderung, dass nicht die Poller Bürger zusätzlich für das Ziegenprojekt bezahlen müssen.

Klar ist jedoch auch, sollte es irgendwann einmal zu einer Betriebsaufgabe oder anderweitigen Nutzung des Heidbrinks kommen und der Wasserverband würde auf der dann ungenutzten Leitung sitzen bleiben, müssten Unterhaltung oder Rückbau dann doch aus dem allgemeinen Gebührenetat bezahlt werden. Oder kann der Investor dauerhaft zur Gebührenzahlung verpflichtet werden?

Bei all diesen Zahlenspielereien und Vernebelungsstrategie der Befürworter des Projekts sollte die eigentliche Sachfrage nicht aus den Augen verloren gehen, ob es wirklich richtig ist, im touristisch wichtigen Weserbogen bei Polle direkt am Weserradweg Europas größte Ziegenmassentierhaltung zu bauen und dafür auch das von der Fachhochschule Holzminden als Studienobjekt gern genutzte denkmalgeschützte Gebäude zu gefährden? Ich habe da meine Zweifel.

Holzminden, 21.02.2008

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Christian Meyer

Helge Limburg

Britta Kellermann

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